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Friedhof ist für mich ein Ärgernis. Als Bestattungspflichtiger musste ich wegen des Friedhofszwangs gegen meinen Willen eine Bestattung auf einem Friedhof veranlassen. Der Grabstein musste von einem zugelassenen Steinmetz (vorgeschrieben in der Friedhofssatzung) aufgestellt werden und war nach wenigen Jahren nicht mehr standfest. Der Friedhofsträger hat mir angedroht, den Grabstein kostenpflichtig umzulegen (steht auch in der Friedhofssatzung). Nach all dem Ärger habe ich – nach sinnloser Quälerei durch Grabpflegestress – das Grabnutzungsrecht vorzeitig zurückgegeben und habe die Rückgabe nie bereut.